Vorratsdatenspeicherung ist grundgesetzwidrig

Dann kann ich die eckigen Klammern in meiner e-mail Signatur ja entfernen!

„Bitte beachten Sie, daß dem [grundgesetzwidrigen] Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zufolge, seit dem 1. Januar 2008
jeglicher elektronische Kontakt (E-Mail, Telefongespräche, SMS, Internet-Telefonie, Mobilfunk, Fax) mit mir oder anderen Nutzern verdachtsunabhängig für den automatisierten geheimen Zugriff durch Strafverfolgungs u. Polizeivollzugsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zollkriminal- und Zollfahndungsämter, die Zollverwaltung zur
Schwarzarbeitsbekämpfung, Notrufabfragestellen, Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst sowie 52 Staaten wie beispielsweise Aserbeidschan oder die USA sechs Monate lang gespeichert
wird, einschließlich der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Anwälten. Mehr Infos zur totalen Protokollierung Ihrer Kommunikationsdaten auf www.vorratsdatenspeicherung.de.“

2 Kommentare zu “Vorratsdatenspeicherung ist grundgesetzwidrig

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